Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Baruth & Martens KI Beratung GmbH

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Baruth & Martens KI Beratung GmbH, Teutonenweg 67, 48429 Rheine, nachfolgend „Auftragnehmerin", und ihren Kunden über Beratungs-, Analyse-, Schulungs-, Begleitungs- sowie SaaS-Leistungen im Bereich Künstliche Intelligenz, Digitalisierung, Organisation und Change-Management.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, die Auftragsbeschreibung sowie, soweit erforderlich, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die Auftragnehmerin erbringt Beratungs-, Analyse-, Schulungs-, Begleitungs- und SaaS-Leistungen für Unternehmen.

(2) Inhalt, Umfang und Ausgestaltung der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot und der zugehörigen Auftragsbeschreibung.

(3) Soweit Beratungsleistungen erbracht werden, schuldet die Auftragnehmerin die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder regulatorischen Erfolg.

(4) Soweit SaaS-Leistungen erbracht werden, schuldet die Auftragnehmerin die zeitlich befristete Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Softwarefunktionen im vereinbarten Umfang.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform, durch beidseitige Unterzeichnung oder durch Leistungsbeginn auf Grundlage des angenommenen Angebots zustande.

(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung.

(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit ausreichender fachlicher und organisatorischer Entscheidungskompetenz.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin. Vereinbarte Fristen verlängern sich in angemessenem Umfang. Zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die im Angebot oder Vertrag vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Bei Projekten über 5.000 € oder einer Laufzeit über 30 Tage sind Teilrechnungen nach Projektfortschritt zulässig (standardmäßig 40% bei Beauftragung, 40% nach Zwischenergebnis, 20% nach Abschluss).

(4) Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu berechnen und weitere Leistungen bis zur Zahlung einzustellen.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

(6) Bei Rahmenverträgen können Preise zum Kalenderjahresbeginn entsprechend der Kostentwicklung angepasst werden (Mitteilung mindestens sechs Wochen vorher).

§ 6 Reisekosten und Nebenkosten

(1) Reisezeiten, Fahrtkosten, Übernachtungen, Spesen sowie sonstige Nebenkosten werden, sofern nicht im Pauschalpreis enthalten, gesondert gemäß Angebot abgerechnet.

(2) Fahrtkosten innerhalb eines Radius von 20 Kilometern um Rheine sind im vereinbarten Honorar enthalten.

(3) Darüber hinaus gelten folgende Sätze:
• Fahrtkosten: 0,50 € pro Kilometer (Hin- und Rückfahrt)
• Bahnfahrten: Tatsächliche Kosten (2. Klasse)
• Übernachtungen: Tatsächliche Kosten angemessener Unterkünfte bis 150 €/Nacht
• Verpflegung: Nach steuerlichen Pauschbeträgen gemäß EStG

(4) Voraussichtliche Reisekosten über 500 € werden vorab mitgeteilt und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Kunden.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Verträge mit einer Laufzeit über sechs Monate können mit vierwöchiger Frist zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Bei Kündigung werden bereits erbrachte Teilleistungen vergütet und Zwischenergebnisse in verwertbarer Form übergeben.

(3) Nach Vertragsende endet, soweit einschlägig, das Nutzungsrecht an bereitgestellten SaaS-Leistungen. Näheres zu Datenexport, Rückgabe und Löschung ergibt sich aus der Auftragsbeschreibung und, soweit erforderlich, aus der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Alle von der Auftragnehmerin erstellten Konzepte, Analysen, Berichte, Präsentationen, Schulungsunterlagen, Modelle und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen geschäftlichen Nutzung der überlassenen Arbeitsergebnisse, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder externe wirtschaftliche Verwertung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.

(2) Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder unabhängig entwickelt wurden.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus für fünf Jahre fort. Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie solange, wie deren Schutzbedürftigkeit besteht.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen der vereinbarten Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich als Auftragsverarbeiter.

(2) In diesen Fällen wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen, soweit dies rechtlich erforderlich ist.

(3) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung verantwortlich.

§ 11 Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Auftragnehmerin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach auf die Nettovergütung des betroffenen Auftrags oder, bei laufenden SaaS-Verträgen, auf die in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettovergütung begrenzt.

(5) Die Auftragnehmerin schuldet bei Beratungsleistungen keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen, regulatorischen oder betrieblichen Erfolg. Die Verantwortung für Auswahl, Freigabe, Einführung und Nutzung konkreter Maßnahmen, Systeme oder Prozesse verbleibt beim Kunden.

(6) Soweit Leistungen rechtliche oder regulatorische Bezüge haben, stellen sie keine Rechtsberatung dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 12 Beanstandungen

(1) Der Kunde hat erkennbare Abweichungen von der vereinbarten Leistung nach Kenntniserlangung möglichst zeitnah in Textform mitzuteilen, damit der Auftragnehmerin Gelegenheit zur Prüfung und, soweit geschuldet, zur Nachbesserung gegeben wird.

(2) Bei SaaS-Leistungen wird der Kunde Funktionsstörungen nachvollziehbar beschreiben und alle für die Prüfung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Münster, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.